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   OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19 (https://dejure.org/2019,49671)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.11.2019 - 5 LB 3/19 (https://dejure.org/2019,49671)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. November 2019 - 5 LB 3/19 (https://dejure.org/2019,49671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anfechtung einer immisionschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Asphaltmischanlage; Kein subjektives Abwehrrecht im Zusammenhang mit Verletzungen des BNatSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 08.11.2016 - C-243/15
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Entgegen der Auffassung der Klägerin verlangen die EuGH-Urteile vom 8. November 2016 im Verfahren C-243/15 ("Slowakischer Braunbär II") und vom 7. September 2004 im Verfahren C-127/02 ("Nederlandse Kokkelvisserij") nicht, dass einzelne Bürger die gerichtliche Aufhebung einer Genehmigung erreichen können, weil die Bedingungen des Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie nicht eingehalten wurden.

    Der EuGH hat in den beiden Entscheidungen zwar u.a. ausgeführt, die praktische Wirksamkeit der FFH-Richtlinie sowie ihre dem Umweltschutz dienende Zielsetzung verlangten, dass "die Bürger" sich vor Gericht auf sie berufen und die nationalen Gerichte sie als Bestandteil des Unionsrechts berücksichtigen können, um insbesondere zu prüfen, ob die Behörde, die einen Plan oder ein Projekt genehmigt hat, ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie beachtet hat (C-243/15, Rn. 44 und C-127/02, Rn. 66).

    Er hat aber zugleich einschränkend dargelegt, mit der verbindlichen Wirkung einer Richtlinie nach Art. 288 AEUV und dem in Art. 4 Abs. 3 EUV niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sei es (lediglich) unvereinbar, "grundsätzlich auszuschließen", dass sich betroffene Personen auf die durch eine Richtlinie auferlegte Verpflichtung berufen können (C-243/15, Rn. 44).

    Er geht insoweit nicht über seine Rechtsprechung in dem Urteil vom 8. November 2016 - C-243/15 - ("Slowakischer Braunbär II") hinaus, auf die er ausdrücklich Bezug nimmt; er knüpft dabei an den Wortlaut des Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-Richtlinie an, wonach bei der Prüfung eines Plans bzw. Projekts auf Verträglichkeit bzw. vor der behördlichen Zustimmung gegebenenfalls die Öffentlichkeit anzuhören sei.

    Mit diesen Ausführungen ist der EuGH allerdings nicht über seine - von ihm zugleich angeführte - Rechtsprechung im Verfahren C-243/15 ("Slowakischer Braunbär II") hinausgegangen.

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Mylan Laboratories und Mylan/ Kommission

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    EuGH, Urteile vom 12. Mai 2011 - C-115/09 -, "Trianel", juris Rn. 37 ff., 45 f. und 12, (zu Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 2003/35/EG und zur FFH-Richtlinie), und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 -, juris Rn. 91 f. (zu Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU bzw. Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU).

    Bereits in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 - C-115/09 - ("Trianel") hat der EuGH festgestellt, dass im Hinblick auf einen etwaigen Verstoß gegen Art. 6 FFH-Richtlinie auch die Aarhus-Konvention es nicht ausschließt, die Rechte, deren Verletzung ein Einzelner im Rahmen eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung geltend machen kann, auf subjektiv-öffentliche Rechte zu beschränken (Rn. 45 bis 49).

    - C-115/09 -, "Trianel", juris Rn. 46.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Entgegen der Auffassung der Klägerin verlangen die EuGH-Urteile vom 8. November 2016 im Verfahren C-243/15 ("Slowakischer Braunbär II") und vom 7. September 2004 im Verfahren C-127/02 ("Nederlandse Kokkelvisserij") nicht, dass einzelne Bürger die gerichtliche Aufhebung einer Genehmigung erreichen können, weil die Bedingungen des Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie nicht eingehalten wurden.

    Der EuGH hat in den beiden Entscheidungen zwar u.a. ausgeführt, die praktische Wirksamkeit der FFH-Richtlinie sowie ihre dem Umweltschutz dienende Zielsetzung verlangten, dass "die Bürger" sich vor Gericht auf sie berufen und die nationalen Gerichte sie als Bestandteil des Unionsrechts berücksichtigen können, um insbesondere zu prüfen, ob die Behörde, die einen Plan oder ein Projekt genehmigt hat, ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie beachtet hat (C-243/15, Rn. 44 und C-127/02, Rn. 66).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Vielmehr hat der EuGH in dem - von der Klägerin zitierten - Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 ("Protect") den Unterschied zwischen dem Beteiligungsrecht im behördlichen Genehmigungsverfahren einerseits und der Anfechtung der behördlichen Sachentscheidung im gerichtlichen Verfahren andererseits betont sowie auf die jeweiligen unterschiedlichen Zielsetzungen hingewiesen (Rn. 60 f.).

    - C-664/15 -, "Protect", juris Rn. 47 unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 12. Mai 2011.

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Begründung einer eigenständigen Klagebefugnis durch den § § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    EuGH, Urteile vom 12. Mai 2011 - C-115/09 -, "Trianel", juris Rn. 37 ff., 45 f. und 12, (zu Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 2003/35/EG und zur FFH-Richtlinie), und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 -, juris Rn. 91 f. (zu Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU bzw. Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU).

    Er verweist in Rn. 59 insoweit auf sein Urteil vom 15. Oktober 2015 (C-137/14, "Kommission/ Bundesrepublik"), in welchem er betont, dass es dem nationalen Gesetzgeber freisteht, die Rechte, deren Verletzung ein Einzelner im Rahmen eines gerichtlichen Rechtsbehelfs geltend machen kann, auf subjektive Rechte zu beschränken; er hat zugleich ausdrücklich die Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO als mit dem Unionsrecht vereinbar angesehen (Rn. 32 bis 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. März 2013 abgelehnt und am 28. Oktober 2014 hat das Oberverwaltungsgericht die dagegen gerichtete Beschwerde der Rechtsvorgängerin des Klägers zurückgewiesen (1 MB 5/13).

    Der bisher zuständige Senat hat hierzu im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes zu der zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung geltenden Rechtslage folgendes ausgeführt (vgl. Beschluss des 1. Senats vom 28. Oktober 2014 - 1 MB 5/13 -).

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Auch der Bundesgerichtshof habe Zweifel an der bestehenden Rechtsprechung zu den Klagerechten eines Eigentümers von FFH-Schutzflächen geäußert (Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 177/17 -).

    Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 177/17 -, juris) gibt keinen Anlass zu einer anderen Einschätzung.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Spätere Änderungen zulasten des Genehmigungsinhabers haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 -, juris, Rn. 3).

    Eine Änderung der Rechtslage zu Lasten des Genehmigungsinhabers wäre im Hinblick auf den Bestand der Genehmigung irrelevant (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 -, juris, Rn. 3 zur insofern vergleichbaren Situation einer Baugenehmigung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2018 - 8 A 47/17

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat zu einer in dieser Frage vergleichbaren Klage einer Privatperson gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (dort: Windkraftanlagen) ausgeführt (Urteil vom 4. Juli 2018 - 8 A 47/17 -, juris, Rn. 52-68):.

    Denn der Bundesgerichtshof teilt dem Berufungsgericht für die erneute Prüfung der zurückverwiesenen Sache lediglich seine eigenen Zweifel an der gegenwärtigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur fehlenden Klagebefugnis eines Eigentümers von FFH-Schutzflächen mit, ohne sich mit der Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2018 - 8 A 47/17 - im Einzelnen auseinanderzusetzen.

  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Lesoochranárske zoskupenie VLK

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19
    Ein Verfahrensfehler führt unabhängig von den sonst nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO geltenden einschränkenden Maßgaben zur Begründetheit der Klage (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1/13 -, juris; Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 4 B 13/16 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 14. November 2018 - 4 B 12/18 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Asphaltmischanlage; Verzicht auf

  • VGH Bayern, 02.10.2002 - 22 CS 02.1774

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

  • EuGH, 12.04.2018 - C-323/17

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 14.11.2018 - 4 B 12.18

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Aufhebung der Klassifizierung eines

  • EuGH, 03.04.2014 - C-301/12

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

  • VG Schleswig, 22.09.2016 - 6 A 56/13

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH - C-197/19 (anhängig)
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht wies die Berufung mit Urteil vom 28. November 2019 zurück und ließ die Revision zu, über die noch nicht entschieden worden ist (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 28. November 2019 - 5 LB 3/19 -, juris; BVerwG - 7 C 3.20 -).

    Ohne dass im Rahmen der Zulässigkeit abschließend zu klären wäre, ob es sich bei dem überplanten Bereich um einen Ortsteil oder eine Splittersiedlung handelt, besteht vor dem Hintergrund der Ausführungen des 5. Senats in seiner Entscheidung vom 28. November 2019 (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 28. November 2019 - 5 LB 3/19 -, Rn. 42 ff., juris) jedenfalls die für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses ausreichende Möglichkeit, dass - unter Einbeziehung des Guts Stendorf - die tatsächlich vorhandene Bebauung einem Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO entspricht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die verletzte Verfahrensvorschrift der Gewährleistung eines subjektiven Rechts dient (BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 - 7 A 1.17 -, juris Rn. 21, Urt. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 -, juris Rn. 22 f. m.w.N.; OVG Schleswig, Urt. v. 28.11.2019 - 5 LB 3/19 -, juris Rn. 80 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Diese Einordnung ist auch im Hinblick auf das Unionsrecht nicht zu beanstanden (vgl. hierzu zuletzt OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2019 - 5 LB 3/19 -, juris, Rn. 56 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 20.12.2018 - 8 A 2971/17 -, juris, Rn. 146 f. m.w.N. und vom 04.07.2018 - 8 A 47/17 -, juris, Rn. 49 ff.).
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